Eigentumssicherung

Unter dem Begriff Eigentumssicherung sind alle Maßnahmen definiert, die dazu dienen, fremdes Eigentum vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Ursachen solcher Schadensereignisse haben vielfältige Gründe. Hier wären zu nennen:

  • Einbruch
  • mutwillige Beschädigung
  • Unfall
  • Schadensfeuer

Auch das gewaltsame Öffnen von Wohnungstüren durch Polizei oder Feuerwehr fällt unter diesen Bereich.

Eine weitere Variante ist die Verwahrung nach § 41 HSOG*. Hier müssen ggf. auch Zugänge verschlossen werden, aber unter dem Hintergrund, die Räumlichkeiten vor der Beseitigung von Spuren zu schützen.

* Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Polizeigesetz)

Zur Vorgeschichte

Anfang der achtziger Jahre wurden wir zu einem Einsatz in Bad Homburg gerufen. In einem Pelzgeschäft wurde eingebrochen. Eine Seitenscheibe des Schaufensters wurde eingeschlagen und einige Pelzmäntel entwendet. Die Polizei war vor Ort. Jedoch der Inhaber konnte nicht erreicht werden. In solch einem Fall muss die Polizei an der Einsatzstelle bleiben, bis entweder eine zuständige Person des Geschäftes vor Ort ist oder der Zugang anderweitig gesichert werden kann. Da die Polizei in dieser Nacht Hochbetrieb hatte, standen wir nun vor diesem Geschäft. Was tun? Aus der Unterkunft holten wir dann Bohlen und Kanthölzer und nagelten das zerstörte Scheibenteil zu.

Einige Tage später kam dann die Polizei auf uns zu, ob wir das in solchen Fällen nicht grundsätzlich übernehmen könnten.

- Und so kamen wir zur Eigentumssicherung.

Mittlerweile führen wir weitgehend im gesamten Hochtaunuskreis die Eigentumssicherung durch. Von 2002 bis zum heutigen Tage verzeichnen wir insgesamt mehr als 360 Einsätze dieser Art.

Die Befestigungstechnik

Anfangs wurden die Verschlussplatten vernagelt. Dann haben wir die Platten mit Spaxschrauben verschraubt. Mit zunehmend größeren Scheiben war das sehr mühsam geworden, sodass wir dazu übergegangen sind, Druckluftnagler zur Befestigung der Platten einzusetzen. Heute wird je nach Lage die entsprechende Befestigungstechnik eingesetzt.

Der Transport des Materials

In den ersten Jahren hatten wir hierzu einen Bundeswehr-Einachsanhänger 1,5t auf dem wir Material und zusätzliches Gerät verlastet haben. Mit Bau unseres Rüstcontainers (RüCo) konnten wir wesentlich mehr Material und Ausstattung mitführen. Da zunehmend auch viele Kleinschäden zu bearbeiten sind haben wir noch eine Palette entwickelt, die auf dem ehem. MLW 2t der FGr I ihren Platz fand. Dieser wurde inzwischen wegen seines Alters außer Dienst genommen. Daraufhin wurde ein neuer Anhänger mit Tandemachse in Eigenleistung ausgebaut und mit Umfeldbeleuchtung und Heckwarnern ausgestattet.

Das Verschlussmaterial

Anfangs beschafften wir große Spanplatten (Stärke 19 mm) in den Dimensionen 207 x 271cm. Die Platten wurden vorab zugeschnitten, sodass sie auf dem entsprechenden Transportmittel verlastbar waren. Später sind wir dann dazu übergegangen die so genannten Verlegeplatten, in der gleichen Stärke, einzusetzen.

Vorteil dieser Plattenart ist es, dass wir uns den Zuschnitt sparen und die Platten, bedingt durch Nut und Feder problemlos zusammenfügen können. Weiterhin kann die Platte von einem Helfer getragen werden. Die Platten haben die Größe 205 x 92,5 cm.

Zur Aufnahme der Platten dienen Kanthölzer in den Dimensionen 8 x 10 cm bzw. 10 x 12 cm. Abgerundet wird das Material durch Bretter und Dachlatten.

Die Einsatztaktik

Aufgrund der vorgenannten Entwicklung haben wir heute die Einsätze in 2 Alarmkategorien eingeteilt:

  • H1.1 Eigentumssicherung bis 6m² und ein Objekt
  • H1.2 Eigentumssicherung über 6m² bzw. mehr als ein Objekt

Die Verschlussmethoden

Nachdem wir einige Jahre Erfahrungen gesammelt haben, entwickelten wir in 1992 fünf verschiedene Verschlussmethoden:

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Methoden,
erhalten Sie mit einem Klick auf die entsprechende Methode:

Sonderbauweisen

Sonderbauweisen sind Verschlussmethoden die aus Kombinationen der abgebildeten Methoden bestehen. Sie finden immer dann Anwendung, wenn die zu verschließenden Öffnungen besondere Formen vorgeben.

Zum Verschluss von Wohnungstüren, die ggf. gewaltsam geöffnet worden sind, werden Einsteckschlösser, Schließzylinder und dgl. mitgeführt.

 

Bad Homburg, Oktober 2002

Wolfgang Reuber