Bad Homburg,

Mission Titelverteidigung der THW-Jugendgruppe von Erfolg gekrönt

Das Laternenfest liegt bereits einige Monate zurück und die Prämierung des schönsten Festwagens stand noch aus. Die THW-Jugendgruppe des Ortsverbandes Bad Homburg startete als Titelverteidiger in den Festumzug des Laternenfestes. Der Wagen der unter dem Titel „Im Rausch der Tiefe – Tauchsport“ gebaut wurde kam bei der Jury und dem Publikum so gut an, dass der erste Platz des Vorjahres erfolgreich verteidigt werden konnte.

In der Zeit von Juni bis August wurde in der Fahrzeughalle an dem fahrenden Korallenriff gearbeitet. In mehreren hundert Arbeitsstunden entstand aus Holz, Draht und Papiermache ein Felsen der mit „Korallen“ aus Bauschaum und 50 Poolnudeln sowie „Seetang“ aus gefärbten Filtertüten dekoriert wurde. Auch große Fische und leuchtende Quallen wurden von den Wagenbauern gestaltet. Weiter wurde das Bild durch Taucher verfeinert, die an der Decke des Festwagens befestigt wurden.  Komplettiert wurde das Bild durch die Beleuchtung des fahrenden Riffs  und den Einbau von Seifenblasenmaschinen.
Während der beiden Festumzüge verbreitete die Jugendgruppe eine ausgelassene Stimmung. In ihren Neoprenanzügen und den Atemluftflaschen feierten und tanzten sie ausgelassen zu Liedern wie „Tief im Ozean“ und „5 kleine Fische“.  Das Publikum am Straßenrand ließ sich von der guten Laune unserer Junghelfer anstecken und spendete regen Applaus.

Der Pokal wurde im Rahmen der Siegerehrung am 09.05.2019 durch die designierte Laternenkönigin Lousia I. an eine Abordnung der Wagenbauer des THW übergeben.

Wir gratulieren dem Betriebshof Bad Homburg, der für seinen Wagen zum Thema „Aprés-Ski“ mit dem zweiten Preis ausgezeichnet wurde und der Kolpingfamilie Bad Homburg – Kirdorf zum dritten Platz mit dem Wagen zum Motto „Bobfahren“.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.